Aus Bequemlichkeit oder Sorge vor komplizierten Wechselverfahren bleiben viele Hypothekarnehmer über Jahre oder gar Jahrzehnte beim selben Kreditgeber. Dass sie durch einen Wechsel viel Geld sparen könnten, ist vielen Kunden nicht bewusst. Wir zeigen, wie es geht.

Durch eine regelmässige Überprüfung aktueller Angebote lässt sich in vielen Bereichen bares Geld einsparen. Das gilt für Versicherungen ebenso wie für Strompreise und auch Hypotheken. Denn oftmals ist es nicht die eigene Bank, die dauerhaft mit niedrigen Zinsen überzeugen kann. Durch einen Wechsel zur Konkurrenz könnten Hypothekarkunden so schätzungsweise 200-300 Millionen Franken jährlich einsparen – doch selbst wenn sie wechselbereit sind, machen ihnen ungünstige Konditionen beim Hypotheken-Splitting oftmals einen Strich durch die Rechnung.

Hypotheken-Splitting: Die Vor- und Nachteile

Zahlreiche Hypothekarkunden verteilen die Hypothekarschuld auf mehrere Tranchen. So soll das Risiko minimiert werden, die gesamte Schuld nach Ende der Laufzeit und möglicherweise während einer Hochzinsphase teuer refinanzieren zu müssen. Eigentlich ist das Splitting von Hypotheken also eine gute Idee – faktisch binden sich Kunden damit aber unwissentlich dauerhaft an ihre Bank und verschenken damit grosse Summen.

Ein Splitting der Hypothek auf mehrere Tranchen gibt dem Kunden die Möglichkeit, seine Finanzierung in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. In der Theorie kann der Kunde die einzelnen Tranchen so nach Laufzeitende neu finanzieren und dabei zum jeweils günstigsten Anbieter wechseln.

In der Praxis scheitert es oftmals an den Konditionen: Liegen die Laufzeiten der Tranchen mehr als zwei Jahre auseinander, gibt es keine Möglichkeit für einen Wechsel. Der Kunde muss dann bei seinem bisherigen Kreditgeber bleiben und hat keine Möglichkeit, einen guten Zins auszuhandeln. So gelangt er gegenüber seinem Kreditgeber in eine abhängige Position und muss in der Regel einen deutlich höheren Zinssatz bezahlen, als er es nach einem Anbieterwechsel müsste.

Beim Hypotheken-Splitting sollte deshalb unbedingt darauf geachtet werden, dass die Laufzeiten so gewählt werden, dass ein Anbieterwechsel möglich ist. Auch das richtige Splitting des Schuldbriefs ist dabei zu beachten. Informieren Sie sich vor dem Abschluss einer Hypothek unbedingt über die geltenden Bedingungen, sodass Sie nicht von einer dauerhaften Bindung an Ihren Finanzierungspartner überrascht werden.

Ablösung der Finanzierung – wie geht das?

Für einen Wechsel des Kreditgebers muss zunächst überprüft werden, welche Tranche wann und zu welchen Konditionen von einer anderen Bank übernommen werden könnte. Beachten Sie, dass für unterschiedliche Produkte auch verschiedene Ausstiegsmöglichkeiten gelten: Soll eine Festhypothek ausserplanmässig gekündigt werden, fallen meist hohe Kosten für einen Ausstieg an. Auch für Libor-Hypotheken gelten in der Regel vertraglich festgelegte Fristen. Ob sich ein Wechsel dann überhaupt lohnt, muss in jedem Fall überprüft werden. Anders bei variablen Hypotheken: Sie zeichnen sich durch ihre unbestimmte Laufzeit aus und können unter Einhaltung der Kündigungsfrist jederzeit abgelöst werden.

Haben Sie sich einen Überblick über Ihre Tranchen, Laufzeiten und Kündigungsfristen verschafft, können Sie sich Informationen der Konkurrenz einholen und sich für einen passenden, neuen Kreditgeber entscheiden. Sobald dieser das Kreditgesuch überprüft hat, wird er Ihnen eine Offerte unterbreiten und Ihnen beim Wechsel zur Seite stehen. Die Bank übernimmt Ihre Hypothek oder Tranche und verlangt im Gegenzug einen Schuldbrief zur Sicherheit.

Hypothek ablösen – Was ist ausserdem zu beachten?

Informieren Sie sich vor einem Wechsel, ob Ihnen dadurch unerwartete Zusatzkosten entstehen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Bearbeitungsgebühren der beteiligten Banken zählen
  • Kosten für das Splitting
  • Kosten für die Änderung der Schuldbriefe

Überprüfen Sie, ob sich nach Abzug aller Zusatzkosten und unter Berücksichtigung der künftigen Zinseinsparung ein Anbieterwechsel lohnt. Ist das der Fall, steht einer Ablösung Ihrer Hypothek nichts mehr im Wege.